Freitag, 9. Juli 2010

Steuern sparen mit Haushaltshilfe

Steuern sparen mit Haushaltshilfe

Wer in seinem Haushalt eine Hilfe beschäftigt, kann Steuern sparen - sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Die Voraussetzung dafür ist, daß der private Arbeitgeber Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung für die Angestellte entrichtet. Das bedeutet, die Haushaltshilfe muß bei ihrem Krankenversicherer wie eine Arbeitnehmerin angemeldet werden. (Die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge werden je zur HÄLFTE VOM Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.)

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