Umsonst in der ersten Reihe
Studenten, Sozialhilfeempfänger und Behinderte haben die Möglichkeit, sich gegen Vorlage eines Ausweises von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien zu lassen. Der Antrag muß regelmäßig erneuert werden. Ersparnis pro Jahr ca. EUR 300,-.
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