Kreditkosten steuerlich bedingt absetzbar
Kreditkosten sind dann steuerlich absetzbar, wenn ein Grundstück mit einem Darlehen bezahlt wird und das Grundstück auch bald bebaut werden darf. Diese Bedingung ist jedoch nicht erfüllt, solange ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan fehlt. Dies hat das Finanzgericht München in einem Urteil entschieden.
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