Samstag, 7. August 2010

Die Zeitung von der Steuer absetzen

Die Zeitung von der Steuer absetzen

Viel Erfolg mit Aktien hatte ein pensionierter Beamter. Seine Anlagestrategien entwickelte er, indem er Fachblätter studierte und auswertete, darunter die in Düsseldorf erscheinende Wirtschaftszeitung Handelsblatt. Als der Pensionär in seiner Steuererklärung Wertpapiereinnahmen (u. a. Dividenden) angab, wollte er den Abo-Preis des Handelsblattes steuermindernd berücksichtigt haben. Das zuständige Finanzamt lehnte ab. Doch das Finanzgericht Niedersachsen gab dem Steuerzahler recht. Normale Tageszeitungen enthielten verschiedene Informationen und dienten der “allgemeinen Lebenshaltung”, Das Handelsblatt dagegen befasse sich ausschließlich mit Börsen- und Wirtschaftsfragen. Wenn ein Steuerpflichtiger eine Zeitung zur Erzielung von Einkünften nutze, könne er deren Kosten auch als Werbungskosten geltend machen.

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