Das gehört auch im Mietvertrag!
Winterdienst: Diese Regelung gehört in den MietvertragWenn Sie die Pflicht, Schnee zu räumen und zu streuen, auf Ihre Mieter übertragen wollen,dann sollten Sie hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung treffen.
Dies kann auch formularmäßig im Rahmen einer Hausordnung geschehen,
wenn diese Bestandteil des Mietvertrags ist.
Besser ist es aber, Sie nehmen die Pflicht des Mieters,
Schnee zu räumen und zu streuen, als zusätzliche Vereinbarung in den Mietvertrag auf.
Wohnflächen bei Dachschrägen
Altes Problem, sind die Angaben im Mietvertrag richtig?Gerade bei Wohnungen mit Dachschrägen treten grosse unterschiede auf.
Tipp:
Messen sie nach.
Die Wohnfläche wird nicht nach der Grundfläche,
sondern in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung ermittelt.
Danach bleiben Flächen unter Schrägen bei der Wohnflächenberechnung unberücksichtigt, soweit der Raum über ihnen eine lichte Höhe von weniger als einem Meter hat. Sobald diese Höhe zwischen einem Meter und zwei Metern liegt, werden die Flächen zur Hälfte angerechnet.
Gartennutzung: Welche Pflanzen Ihr Mieter mitnehmen darfEndet das Mietverhältnis, kann Ihr Mieter die von ihm während seiner Gartenpflegezeit gesetzten Pflanzen wieder ausgraben und mitnehmen.
Auf der anderen Seite können Sie verlangen, daß Ihr Mieter bei Beendigung
der Mietzeit den ursprünglichen Zustand des Gartens wieder herstellt.
Hierbei muß aber berücksichtigt werden, ob die Pflanzen noch umsetzbar sind.
Sind etwa Bäume und Sträucher mittlerweile so groß oder so alt geworden, daß sie beim Versetzen eingehen würden, können Sie die Wegnahme durch den Mieter verweigern.
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