Montag, 6. September 2010

Urlaubsrecht

Urlaubsrecht: Sechs wichtige Regeln

1. Wieviel Urlaub steht mir zu?

Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr vor.
Da der Samstag rechtlich als Werktag gilt, ergibt das ein Minimum von vier Urlaubswochen.
Diese Regelung gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
In den meisten Tarifverträgen haben Arbeitgeber und Gewerkschaften eine höhere Anzahl von Urlaubstagen vereinbart, die sich meist auch an der wöchentlichen Arbeitszeit
orientieren: 30 freie Tage ergeben dann bei einer Fünf-Tage-Woche
sechs Wochen Ferien.

2. Darf ich im Urlaub arbeiten?

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers. Er darf deshalb in dieser Zeit keiner besonders schweren oder gesundheitsgefährdenden Beschäftigung nachgehen. Auch darf er nicht so viel arbeiten, daß der Urlaubszweck - die Erholung - gefährdet ist. Zulässig ist aber zum Beispiel, den Urlaub für die Fertigstellung des Privathauses zu nutzen.

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3. Kann ich mir Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich gilt ein Abgeltungsverbot: Der Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit, statt des Jahresurlaubs zusätzlich zum Lohn Geld zu kassieren und während der Urlaubszeit weiterzuarbeiten. Das gilt sogar bei ordentlichen Kündigungen (mit Kündigungsfrist). Hier muß der Jahresurlaub - wenn möglich - noch während der Kündigungsfrist genommen werden. nur wenn das nicht mehr geht, kann er ausbezahlt werden.

4. Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wer in den Ferien arbeitsunfähig wird, kann die verlorenen Urlaubstage später nachholen. Dafür ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Betroffene sollten ihren Arbeitgeber sofort über beginn und voraussichtliche Dauer der Krankheit informieren und die Urlaubsadresse hinterlassen.

5. Darf ich Urlaub nehmen, wann ich will?

Wer neu bei einer Firma ist, muß sechs Monate warten, bis er Urlaub nehmen darf. Außerdem darf man den Urlaub nicht beliebig stückeln: Einmal im Jahr müssen Arbeitnehmer für mindestens zwei Wochen am Stück frei nehmen. Und: Urlaub muß “geltend gemacht”, also beantragt und bewilligt werden. Wichtig ist, den Urlaubswunsch rechtzeitig und eindeutig zu formulieren. Der Arbeitgeber kann die zeitliche Planung durchkreuzen, wenn “gewichtige betriebliche Gründe” dafür sprechen. Wenn er bereits bewilligten Urlaub widerruft, hat der Arbeitnehmer aber Anspruch auf Schadensersatz (z.B. Stornokosten).

6. Wieviel Urlaubsgeld gibt es?

Während des Urlaubs läuft das Gehalt wie gewohnt weiter (mit Zulagen, aber z.B. ohne Überstundenvergütung). Zusätzliches Urlaubsgeld ist meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart. Es darf fehlzeitenabhängig gekürzt werden. In einigen Branchen, besteht gar kein Anspruch.

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